Verkarstungen im Baugrund können den Tunnelbau, aber auch die Gründung von Brückenpfeilern erheblich erschweren. Mithilfe von Erkundungsbohrungen kann der Vorhabenträger während des planungsrechtlichen Verfahrens ein geotechnisches Gutachten über die Machbarkeit der (Tunnel-)Bauwerke erstellen. Verkarstungen jedoch können durch Bohrungen und geophysikalische Messungen nicht zuverlässig und lückenlos erkundet werden. Der Beitrag geht in diesem Zusammenhang auf mögliche Auflagen und Schutzvorkehrungen der Planfeststellungsbehörde hinsichtlich Karsthöhlen und hinsichtlich der Grundwasserbeeinträchtigungen ein, die der Vorhabenträger bereits in der frühen Projektphase bzw. im planungsrechtlichen Verfahren beachten sollte.
Karst als Baugrund für Eisenbahninfrastruktur aus Sicht der Aufsichts- und Genehmigungsbehörde
geotechnik ; 33 , 2 ; 88-90
2010-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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