Der Gesetzgeber führte 1996 den Unterschied zwischen eigen- und gemeinwirtschaftlichen Verkehren für die Erteilung von ÖPNV-Linienverkehrsgenehmigungen ein. Mit Inkrafttreten der VO 1370/2007 ist der Unterschied zwar obsolet geworden, es ergingen zuletzt aber mehrere neue Urteile zu der Eigenwirtschaftlichkeit von Verkehren zum alten Recht - vor allem zu der Frage, ob Unternehmen die nicht nur ÖPNV betreiben, eigenwirtschaftliche Verkehre nach § 13 PBefG genehmigt werden dürfen -, die es Wert sind, betrachtet zu werden, da sie noch für Linienverkehrsgenehmigungen, die vor dem 03.12.2009 erteilt wurden, relevant sind. Der Beitrag erklärt die Hintergründe der Rechtsstreite und stellt die aktuellen Urteile dar.


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    Title :

    Eigenwirtschaftlichkeit und Teilbereichsausnahme


    Subtitle :

    Am Ende Rechtssicherheit


    Additional title:

    Commercial based transport and partially exception



    Published in:

    Der Nahverkehr ; 28 , 6 ; 62-64


    Publication date :

    2010-01-01


    Size :

    3 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German





    Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit im ÖPNV : 1. Jenaer Gespräch zum Recht des ÖPNV

    Jenaer Gespräche zum Recht des ÖPNV | GWLB - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek | 2017