Der Gesetzgeber führte 1996 den Unterschied zwischen eigen- und gemeinwirtschaftlichen Verkehren für die Erteilung von ÖPNV-Linienverkehrsgenehmigungen ein. Mit Inkrafttreten der VO 1370/2007 ist der Unterschied zwar obsolet geworden, es ergingen zuletzt aber mehrere neue Urteile zu der Eigenwirtschaftlichkeit von Verkehren zum alten Recht - vor allem zu der Frage, ob Unternehmen die nicht nur ÖPNV betreiben, eigenwirtschaftliche Verkehre nach § 13 PBefG genehmigt werden dürfen -, die es Wert sind, betrachtet zu werden, da sie noch für Linienverkehrsgenehmigungen, die vor dem 03.12.2009 erteilt wurden, relevant sind. Der Beitrag erklärt die Hintergründe der Rechtsstreite und stellt die aktuellen Urteile dar.
Eigenwirtschaftlichkeit und Teilbereichsausnahme
Am Ende Rechtssicherheit
Commercial based transport and partially exception
Der Nahverkehr ; 28 , 6 ; 62-64
2010-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Das Postulat "Eigenwirtschaftlichkeit im Güterverkehr"
SLUB | 1980
|Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit im ÖPNV : 1. Jenaer Gespräch zum Recht des ÖPNV
GWLB - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek | 2017
|