Außertarifliche Angestellte (kurz AT-Angestellte) sind von ihrer Position her zwischen den tariflichen Arbeitnehmern und den leitenden Angestellten angesiedelt und fallen unter den Geltungsbereiche des Betriebsverfassungsgesetzes und die Zuständigkeit des Betriebsrates. Dem Betriebsrat steht im Zusammenhang mit AT-Angestellten das volle Mitbestimmungsrecht zu, die für die übrigen Arbeitnehmer geltenden Tarifverträge spielen dabei keine Rolle.Trotzdem zwischen AT-Angestellten und Betriebsräten "Berührungsängste" bestehen, hat der Betriebsrat weit reichende Möglichkeiten bei der Mitgestaltung der Arbeitsbedingungen von AT-Angestellten, die er auch nutzen sollte. Die in der Regel höheren Entgelte der AT-Angestellten beinhalten jedoch auch vom Arbeitgeber erwartete Überstunden, wodurch der "Stundenlohn" des AT-Angestellten durchaus auch unter dem eines Facharbeiters liegen kann, ebenso kann sich auch in anderen Bereichen der fehlende Schutz des Tarifvertrages negativ bemerkbar machen. In diesen Bereichen ist der Einsatz des Betriebsrates durchaus gefragt, wie z. B. bei Zielvereinbarungs- oder sonstigen Beurteilungsgesprächen.
Jenseits des Tarifvertrages - nicht der Betriebsverfassung
Was kann der Betriebsrat für AT-Angestellte regeln?
Arbeitsrecht im Betrieb ; 30 , 5 ; 292-295
2009-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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