Der Begriff Compliance umfasst mehr als nur Korruptionsbekämpfung, er beinhaltet auch ganz allgemein die Einhaltung von Gesetzen und Geboten in einem Unternehmen. Ins öffentliche Visier gelangte "Compliance" während der Diskussion um den Datenschutzskandal bei der DB AG. Im Zusammenhang damit wurde häufig der Chief Compliance Officier der DB AG zitiert, dessen Aufgabe vor allem in der Korruptionsbekämpfung bei der Deutschen Bahn AG besteht. Die o. g. Einhaltung von Gesetzen dient insbesondere der Vermeidung von Haftungsansprüchen gegenüber dem Unternehmen und der Geschäftsführung. Aufgrunddessen sollen in Unternehmen Organisationen eingerichtet werden, die die Einhaltung von Vorschriften sicherstellen, deren Nichteinhaltung dem Unternehmen Schaden zufügen könnte. Im Rahmen der Compliance sollten sich Betriebsräte um die drei Themenbereiche Ethikrichtlinien zur Steuerung des Mitarbeiterverhaltens, Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung und Whistleblowing-Hotlines kümmern. Bei der Einrichtung einer Whistleblowing-Hotline hat der Betriebsrat aufgrund des Mitbestimmungsrechtes große Einflussmöglichkeiten hinsichtlich des Datenschutzes, da eine datenschutzrechtliche Erlaubnis zu diesem Verfahren nur im Rahmen einer Interessenabwägung erzielt werden kann.
Compliance und Datenschutz
Möglichkeiten des Betriebsrat
Arbeitsrecht im Betrieb ; 30 , 5 ; 288-291
2009-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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