Erhalten Betriebsratsmitglieder eine leistungsbezogene Vergütung, so stellt sich die Frage, wie diese zu berechnen ist, wenn sie ganz oder teilweise von der Arbeit freigestellt sind. Grundsätzlich ist dabei zu beachten, dass die Betriebsratstätigkeit weder zu Bevorzugungen noch zu Benachteiligungen führen darf. Der vorliegende Beitrag weist auf ähnliche Probleme bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hin und fasst sodann die in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Lösungen zusammen. Anknüpfend an eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin aus dem Jahr 1996 wird schließlich folgende Differenzierung vorgeschlagen: Handelt es sich um Zielvorgaben, deren Erreichung von den individuellen Fähigkeiten des Arbeitnehmers abhängt, so kommt es auf die in der übrigen Arbeitszeit bzw. in früheren Zeiträumen erbrachte Leistung an, während z. B. bei Team- oder Unternehmenszielen auf das durchschnittliche Ergebnis vergleichbarer Arbeitnehmer abzustellen ist.
Leistungsbezogene Vergütung für teilfreigestellte Betriebsräte
Der Betrieb ; 62 , 38 ; 2041-2045
2009-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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