Am 01.07.2008 trat das Pflegeweiterentwicklungsgesetz in Kraft, das Beschäftigten zwei Ansprüche zur Freistellung von der Arbeitsleistung gewährt, um die Pflege von Angehörigen zu organisieren oder selbst die Pflege zu übernehmen: eine kurzzeitige Pflegezeit von bis zu zehn Arbeitstagen oder eine Pflegezeit von bis zu sechs Monaten. Der Beitrag beschreibt die Nachweispflicht, den Vergütungsanspruch sowie die sozialrechtliche Absicherung sowohl bei Inanspruchnahme einer Kurzzeitpflege als auch bei Inanspruchnahme einer Pflegezeit von sechs Monaten. Abschließend wird auf die Regelung der Pflege (je nach Stundenzahl) bei Reduzierung der Arbeitszeit (Teilzeitarbeit) eingegangen.
Wenn Plfege nötig wird!
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Pflegezeiten
Arbeitsrecht im Betrieb ; 30 , 6 ; 360-362
2009-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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