Gemäß Paragraf 16 des Gesetzes über die betriebliche Altersversorgung (BetrAVG) hat der Arbeitgeber alle drei Jahre die Höhe der Betriebsrenten zu überprüfen. Dabei ist vorrangig auf den Verbraucherpreisindex abzustellen, was für den Zeitraum vom 1.1.2006 bis zum 1.1.2009 eine Erhöhung von 5,7 % bedeuten würde. Die Rentenanpassung darf jedoch geringer ausfallen, wenn die Nettolöhne vergleichbarer Arbeitnehmer ebenfalls hinter der Teuerungsrate zurückgeblieben sind, was bei einer Bruttolohnsteigerung von 4,6 % bzw. 6,4 % (alte bzw. neue Bundesländer) oder weniger der Fall ist. Ausnahmsweise kann schließlich auch die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers der Anpassung entgegenstehen.


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    Title :

    Teuerungsanpassung der Betriebsrenten in 2009


    Contributors:

    Published in:

    Der Betrieb ; 62 , 5 ; 228-233


    Publication date :

    2009-01-01


    Size :

    6 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Teuerungsanpassung der Betriebsrenten 2010

    Petersen, Olaf / Bechtoldt, Marku / Krazeisen, Katja | IuD Bahn | 2010


    Teuerungsanpassung der Betriebsrenten 2012

    Petersen, Olaf / Bechtoldt, Marku / Birkel, Stefan | IuD Bahn | 2012


    Teuerungsanpassung der Betriebsrenten 2011

    Petersen, Olaf / Bechtoldt, Marku / Krazeisen, Katja | IuD Bahn | 2011


    Teuerungsanpassung der Betriebsrenten in 2004

    Bode, Christoph / Grabner, Edwin R. / May, Gerhard H. | IuD Bahn | 2004


    Teuerungsanpassung der Betriebsrenten in 2005

    Bode, Christoph / Grabner, Edwin R. | IuD Bahn | 2005