Ein eventuelles Ausbleiben der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) hätte die Konsequenz, dass ab Dezember 2009 eine Erteilung von Linienverkehrsgenehmigungen nach dem PBefG und eine direkte Anwendung der Verordnung 1370 wegen Nichtberücksichtigung der Vorgaben durch die EU als rechtswidrig entfallen. Bei fehlender neuer Genehmigung darf ein Verkehrsunternehmen nach Auslaufen der derzeitig noch geltenden keinen ÖPNV mehr betreiben. Es ist nun Sache der Verkehrspolitiker, schnellstens eine für alle Beteiligte tragbare Lösung zu finden.
Steht der ÖPNV vor dem Aus?
Verkehr und Technik ; 62 , 3 ; 103-104
2009-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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