Aufgrund der jüngsten Datenschutzaffären bei Lidl, der Telekom und der Deutschen Bahn AG, beleuchtet der Beitrag die derzeit vorhandenen rechtlichen Bestimmungen im Datenschutzrecht sowie die rechtlichen Handlunsgmöglichkeiten von Arbeitnehmern und Betriebsräten. Es werden die drei Beispielsfälle kurz beschrieben und sowohl rechtlich als auch strafrechtlich nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Strafprozessordnung (StPO) beurteilt. Dabei ist festzustellen, dass der Datenschutz im Arbeitsverhältnis nicht eindeutig geregelt ist und dass der strafrechtliche Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung verschärft werden muss. Mitarbeiter können bei Verdacht auf Datenmissbrauch Auskunft nach § 34 BDSG verlangen und vom Beschwerderecht gemäß § 84 BetrVG Gebrauch machen, wenn sie sich beispielsweise ungerecht behandelt fühlen, jedoch ohne Rechtsanspruch. Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht, wenn es z.B. um die Videoüberwachung geht, aber auch bei Verlagerung von Aufgaben auf Dritte (wie es bei der Telekom der Fall war).
Datenschutz rund ums Arbeitsverhältni
Wie können wir ihn durchsetzen?
Arbeitsrecht im Betrieb ; 30 , 4 ; 192-196
2009-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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