Die mangelnde Sicherung der Ladung beim Gütertransport auf der Straße stellt eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit dar, die zudem einen Eintrag in das Verkehrszentralregister nach sich ziehen kann. Diese Sanktionen richten sich zunächst an den Fahrer und den Halter des Fahrzeugs. Daneben wird jedoch auch eine straßenverkehrsrechtliche Verantwortung des im Gesetz nicht ausdrücklich erwähnten Verladers - teilweise auch als "Belader" oder "Leiter der Ladearbeiten" bezeichnet - diskutiert. Der vorliegende Beitrag setzt sich kritisch mit diesem Ansatz auseinander und kommt zu dem Ergebnis, dass die Verladerhaftung allenfalls in Ausnahmefällen zu überzeugen vermag.
Bußgeldrechtliche Tragweite von Verstößen gegen die Ladungssicherheit
Transportrecht ; 31 , 11/12 ; 435-441
2008-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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