Die Bundesrepublik Deutschland ist aufgrund der Richtlinie RL 2004/49/EG zur Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft verpflichtet, zur Untersuchung gefährlicher Ereignisse oder Unfälle eine unabhängige Untersuchungsstelle einzurichten. Der Verpflichtung wird durch den Organisationserlass zur Einrichtung der "Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes (EUB)" und dessen Umsetzung in die Praxis entsprochen. Die Leitung des EUB liegt beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Referat E 15) und zur Durchführung der Untersuchungen wird eine Untersuchungszentrale der EUB beim EBA eingerichtet. Die Leitung der Zentrale und der EUB hat ihren Sitz in Bonn, die Untersuchungsbezirke haben ihren Sitz in Berlin, Essen, Karlsruhe und München. Aufgabe der EUB ist die amtliche Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb nach § 5 Abs. 1 f i. V. m. § 5a Abs. 1 Nr. 2 AEG. Im Organisationserlass sind u. a. Aufbau und Haushalt sowie Einstufung gefährlicher Ereignisse und Untersuchungsablauf festgelegt.
Organisationserlass zur Einrichtung der "Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes (EUB)" gemäß § 5 Abs. 1 f Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
Nr. 131
Verkehrsblatt ; 62 , 18 ; 494-496
2008-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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