Bei Arbeiten wie Brückenkontrolle, Arbeiten auf Masten oder an Oberleitungsanlagen, auf Dächern etc. sollte nach Möglichkeit eine technische Absturzsicherung, d. h. Fangnetze, Geländer, Schutzgerüste etc., zum Einsatz kommen. Ist dies nicht machbar, so wird eine persönliche Schutzausrüstung (PSA), z. B. eine Kombination aus Auffanggurt, Sicherungsseil und Falldämpfer angelegt, um die Folgen eines eventuellen Sturzes zu vermindern. Es können jedoch auch beim Hängen im Auffanggurt erhebliche Gesundheitsschäden bis hin zu tödlichen Folgen auftreten, insbesondere wenn nicht innerhalb von etwa 20 Minuten eine Rettungsaktion stattfindet. Wie ein so genanntes Hängetrauma vermieden werden kann und wie Rettung und Erste Hilfe beim Hängen im Gurt ablaufen sollen, das ist in der GUV-R 199, Absatz 3.2.2 festgelegt. Der Autor berichtet über Vermeidung von Hängetrauma und über diesbezügliche Schutz- und Hilfsmaßnahmen.
Hängetrauma, die unterschätzte Gefahr
Der Tod kommt plötzlich
BahnPraxi ; 1 ; 3-5
2008-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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