Im 2. Teil, 6. Abschnitt des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) sind in den §§ 54 bis 59a die Regelungen zum Konzernbetriebsrat zu finden. Auch wenn er nicht obligatorisch vorgeschrieben ist, empfiehlt sich seine Errichtung, um konzernweit die Interessen der Arbeitnehmer besser vertreten zu können. Die im Einzelfall nicht immer einfachen Gründungsvoraussetzungen des Konzernbetriebsrates, seine Zusammensetzung, seine Zuständigkeit und seine interne Organisation werden erläutert.


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    Title :

    Der Konzernbetriebsrat


    Subtitle :

    Rechtsstellung und Zuständigkeit


    Contributors:

    Published in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 29 , 2 ; 87-93


    Publication date :

    2008-01-01


    Size :

    7 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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