Im 2. Teil, 6. Abschnitt des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) sind in den §§ 54 bis 59a die Regelungen zum Konzernbetriebsrat zu finden. Auch wenn er nicht obligatorisch vorgeschrieben ist, empfiehlt sich seine Errichtung, um konzernweit die Interessen der Arbeitnehmer besser vertreten zu können. Die im Einzelfall nicht immer einfachen Gründungsvoraussetzungen des Konzernbetriebsrates, seine Zusammensetzung, seine Zuständigkeit und seine interne Organisation werden erläutert.
Der Konzernbetriebsrat
Rechtsstellung und Zuständigkeit
Arbeitsrecht im Betrieb ; 29 , 2 ; 87-93
2008-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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