Der Betreiber einer Eisenbahn muss im Rahmen seiner Möglichkeiten Vorkehrungen treffen, dass durch die typischen Gefahren (Sog eines fahrenden Zuges) keine Rechtsgüter anderer verletzt werden. Für den Bau und den Betrieb von Bahnsteigen sind nur wenige konkrete Vorgaben in der EBO enthalten, Deshalb werden bei Neu- bzw. Umbauten von Bahnsteigen die anerkannten Regeln der Technik angewendet. Diese Regeln sind in der Richtlinie 813 "Personenbahnhöfe planen" enthalten. Besondere Anforderungen gelten für Bahnsteige, auf denen Züge mit mehr als 160 km/h fahren dürfen. Auf diesen Bahnsteigen sollen Lautsprecheranlagen vorhanden sein und die Flächen auf dem Bahnsteig, die bei Durchfahrten auf dem Bahnsteiggleis frei zu halten sind, sind zu kennzeichnen. Der Beitrag gibt einen Überblick über das Sicherheitskonzept der DB Station&Service AG und die damit verbundenen Vorschriften.
Reisendensicherung auf Bahnsteigen
Deine Bahn ; 35 , 11 ; 40-43
2007-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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