Heißläufer- und Festbremsortungsanlagen (HOA und FBOA) tragen zur Früherkennung von Schienenfahrzeugen bei und veranlassen zu entsprechenden Schutzmaßnahmen, sobald die Anlagen einen Alarm auslösen. Wenn diese Alarmanlagen selbst gestört sind (die HOA oder FBOA nach Ablauf von 72 Stunden nicht wieder in Betrieb genommen werden kann oder eine weitere benachbarte HOA oder FBOA auf der gleichen Strecke länger als 4 Stunden gestört ist), ist das redundante Verfahren der Zugbeobachtung durch vor Ort eingesetztes Personal nach Modul 408.0262 in Verbindung mit 408.0553 durchzuführen. An einem Fallbeispiel werden die erforderlichen Maßnahmen, die Anforderungen an den Zugbeobachter und die allgemeinen Regeln für den Einsatz von Zugbeobachtern beschrieben.
Betriebliche Maßnahmen bei gestörten Heißläufer- oder Festbremsortungsanlagen
BahnPraxi ; 6 ; 912
2007-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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