Im Mai 2007 hat das Europäische Parlament einen korrigierten Verordnungsentwurf zu den Vergaben von Personenverkehrsdiensten mit Bus und Straßenbahn beschlossen. Dem von den Fraktionen getroffenen Kompromiss aus den vorhergegangenen Diskussionen müssen noch die EU-Kommission und der Ministerrat zustimmen, und nach der vorgegebenen Übergangsfrist wird die Verordnung ab 2020 in Kraft treten. Vertreter aus Verkehrspolitik und -wirtschaft äußern Zufriedenheit und hoffen auf eine bürokratiearme Umsetzung: Im Falle der Vergabe von Dienstleistungen (Bus, Straßenbahn) wird grundsätzlich das öffentliche Vergaberecht gelten. Für die Direktvergabe wurden die Voraussetzungen konkret definiert. Verstöße unterliegen einem besonderen Rechtsschutz. Aufträge können Sozial- und Qualitätsstandards enthalten, jährlich muss ein Gesamtbericht vorgelegt werden. Der Ausgleich für gesamtwirtschaftliche Verpflichtungen wird geregelt sein.
Neuregelung der EU-Verordnungen (EWG) 1191/69 und 1107/70
Nahverkehrs-praxi ; 55 , 6 ; 14-15
2007-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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Gilt die VO (EWG) Nr. 1191/69 in Deutschland?
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