Verschiedene Formen von Arbeitszeitkonten dienen heute als Instrument der Flexibilisierung der Arbeitszeit, um von betrieblicher Seite auf kurzfristige Anforderungen schnell reagieren zu können. Insbesondere bei Langzeitkonten wird dem Arbeitgeber vom Arbeitnehmer ein Kredit gewährt und können sich hohe Beträge ansammeln. Um so bedeutsamer ist es, diese Guthaben auch bei einer Insolvenz des Arbeitgebers abzusichern. Trotz gesetzlicher Regelungen in § 7d SGB IV und trotz zahlreicher Sicherheitsangebote zeigt eine Betriebsrätebefragung der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2005, dass nach wie vor die Absicherung oft unzureichend ist. Die Sicherung nach § 8a ATZG für das Altersteilzeitkonto sollte für eine umfassende Insolvenzsicherung zum Vorbild dienen.
Arbeitszeitkonten und Insolvenzschutz
Arbeitszeitkonten als Instrument der Flexibilisierung und die Notwendigkeit ihrer Absicherung gegen Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgeber
Arbeitsrecht im Betrieb ; 27 , 11 ; 687-689
2006-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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