Bei der Vergabe von Arbeiten an Fremdfirmen muss der Auftraggeber seine Pflichten zur Sicherung des Arbeitsschutzes gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Grundsätze der Prävention" (GUV-V-A1) beachten. Um den Auftragnehmer schriftlich auf die Beachtung aller relevanten Vorschriften zu verpflichten, ist die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung notwendig, die dabei hilft, den Auftragnehmer bei seiner Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich betriebsspezifischer Gefahren zu unterstützen. Beim Einsatz von mehreren Unternehmen müssen diese zusammenarbeiten und bei Arbeiten mit besonderen Gefahren muss ein Aufsichtführender benannt werden.
Arbeitssicherheit bei der Vergabe von Aufträgen
EUKDialog ; 3 ; 6-9, 25
2006-01-01
20 pages
Article (Journal)
German
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