Die Wahlordnung für Betriebsratswahlen verlangt vom Wahlvorstand im Laufe des Verfahrens verschiedenen Bekanntmachungen. Herkömmlich geschieht dies durch Auslegung oder Aushang von Wählerlisten, Wahlausschreiben usw., doch lässt die Wahlordnung auch die ergänzende elektronische Bekanntmachung zu. Soll die Bekanntmachung aber ausschließlich elektronisch erfolgen, so muss gewährleistet sein, dass alle Arbeitnehmer Kenntnis davon nehmen können und dass die Mitteilung nur durch den Wahlvorstand selbst geändert werden kann. Weiterhin stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber den Bewerbern das Intranet des Betriebs für Wahlwerbung zur Verfügung stellen muss.
Elektronische Kommunikation bei Betriebsratswahlen
Der Betrieb ; 59 , 6 ; 334-338
2006-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
Kommunikation , Arbeitgeber , Intranet , Wahl , Betriebsrat , Werbung , E-Mail
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