Nationales und gesamteuropäisches Ziel ist es, dauerhaft mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist beauftragt, für Eisenbahnverkehrsunternehmen den Zugang zum öffentlichen Schienennetz zu garantieren und dabei Diskriminierungen zu verhindern. Die dafür gültigen rechtlichen Grundlagen sind aufgeführt. Ein wesentlicher Bestandteil sind Maßgaben zum Konfliktlösungsverfahren und zur materiellen Konfliktlösung. Grundsätzlich sind Konflikte zum Netzzugang im Konsens zu lösen. Das EBA tritt dabei moderierend auf. Die Modalitäten dafür und die Wirksamkeit der Maßnahmen sind beschrieben.
Wie sichert das EBA den Wettbewerb im Schienenverkehr
2004-01-01
19 pages
Article (Journal)
German
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