Die Arbeitnehmermitbestimmung in öffentlichen Unternehmen hat auf kommunaler und regionaler Ebene schon immer eine Sonderrolle eingenommen. Je nach politischer Orientierung der Vertretungsorgane waren sie gegenüber weitergehenden Mitbestimmungswünschen eher aufgeschlossen als der Bundesgesetzgeber. Für diese Bestrebungen gibt es allerdings verfassungsrechtliche Grenzen, da öffentliche Unternehmen öffentliche Aufgaben unter Leitung und Kontrolle ihres Trägers erfüllen müssen, auch wenn sie als Privatrechtssubjekte organisiert sind. Formelle und informelle Absprachen zwischen den Beteiligten unter Umgehung des Gesetzgebers haben sich als Mittel zur Erweiterung der Mitbestimmungsrechte in diesem Zusammenhang durchgesetzt. Zu diesem Thema wird im Beitrag die Monographie "Mitbestimmungsvereinbarungen in öffentlichen Unternehmen mit privater Rechtsform" von Nagel, Haslinger und Meurer kritisch analysiert. Das Fazit des Autors ist, dass auch Unternehmen der öffentlichen Hand, die privatrechtlich organisiert sind, den Anforderungen des öffentlichen Rechts an die mittelbare und unmittelbare Verwaltung genügen müssen.
Die Erweiterung der Unternehmensmitbestimmung in privatrechtlich organisierten öffentlichen Unternehmen
Zeitschrift für öffentliche und gemeinwirtschaftliche Unternehmen ; 27 , 4 ; 394-409
2004-01-01
16 pages
Article (Journal)
German
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