Der Beitrag untersucht, ob Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz (GG) den Gewerkschaften neben dem körperlichen Zutrittsrecht zu den Betrieben auch einen Anspruch darauf gibt, sich in einem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Intranet präsentieren zu dürfen oder den Arbeitnehmern unaufgefordert E-Mails mit gewerkschaftlichem Inhalt zu schicken. Da diese Maßnahmen regelmäßig die Arbeitszeit der Arbeitnehmer und Betriebsmittel des Arbeitgebers beanspruchen, verneint der Beitrag diese Frage. Dabei stützt er sich auch auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu den entsprechenden Rechten des Betriebsrats.
Die Gewerkschaften im elektronischen Netzwerk des Arbeitgeber
Der Betrieb ; 57 , 29 ; 1558-1561
2004-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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