Zum 1.1.2002 ist das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts in Kraft getreten. Kern der Schuldrechtsmodernisierung ist eine tief greifende Änderung der Bestimmungen des BGB über Leistungsstörungen, einschließlich der Vorschriften über die Gewährleistung im Kaufrecht und im Werkvertragsrecht. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Auswirkungen, die die neue Gesetzeslage auf Verträge hat, deren Gegenstand die Erstellung von Software ist. Die Gestaltung solcher Verträge hat die Aufgabe, für eine angemessene Allokation der Projektrisiken zwischen den Vertragsparteien zu sorgen. In Verhandlungen spielen insbesondere die Regelungen über Verzug, Abnahme, Gewährleistung und Haftung eine wesentliche Rolle. Durch die Schuldrechtsmodernisierung haben sich die gesetzlichen Grundlagen, von denen die Vertragsparteien insoweit ausgehen müssen, nachhaltig verändert.
Softwareerstellungs-Verträge nach der Schuldrechtsmodernisierung
Kommunikation & Recht ; 5 , 3 ; 105-110
2002-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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