Ein mit Acrylnitril beladener Kesselwagen geriet am 16. Februar 2002 bei der Einfahrt in den Rangierbahnhof von Osnabrück nach einer Entgleisung in Brand. Ein Großfeuer war die Folge, mit dessen Bekämpfung 170 Feuerwehrleute über Tage beschäftigt waren. Wenn es glücklicherweise dabei auch nur einige leicht verletzte Personen gab, so war der entstandene Sachschaden doch erheblich. Hinzu treten Umweltschäden und Folgeschäden aufgrund von Streckensperrungen, Umleitungen und anderen Behinderungen des Bahnverkehrs. Bei solchen - zum Glück seltenen - Fällen stellt sich die Frage: Wer ist verantwortlich und trägt die Haftung? Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Paragrafen 1 des Haftpflichtgesetzes und den neuen Gegebenheiten des Bahnbetriebes, an die dieser Paragraf noch nicht angepasst ist. Die derzeit bestehende Versicherungslücke soll in Kürze geschlossen werden.
Gefahr durch Zug
Die Haftung eines Privatwagenhalters bei Betriebsunfällen im Eisenbahnverkehr
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 56 , 51 ; 9
2002-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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