Am 11.5.2001 hat der letzte Teil der Rentenreform, das Altersvermögensgesetz (AVmG) den Bundesrat passiert. Damit ist Gesetz geworden, was lange umstritten war, und letztlich in einem Kompromiss geendet hat: Voraussetzung für das langfristige Funktionieren der Alterssicherungssysteme ist, dass neben der gesetzlichen Rente sukzessive eine zusätzliche Vorsorge aufgebaut wird. Um den Aufbau dieser zusätzlichen Altersvorsorge zu unterstützen, werden sowohl die "rein private", als auch die betriebliche Altersvorsorge staatlich gefördert. Die betriebliche Altersversorgung bietet sichere Anlagemöglichkeiten und durch eine kostengünstige Verwaltung höhere Renditen. Kollektive Regelungen können zudem einen solidarischen Ausgleich der Altersrisiken ermöglichen. Der Beitrag skizziert den Unterschied zwischen privater und betrieblicher Altersvorsorge, die Neuregelungen im Betriebsrentengesetz und die neue staatliche Förderung ("Riester-Förderung").
Die Neuregelungen zur betrieblichen Altersvorsorge durch das AVmG
Arbeitsrecht im Betrieb ; 22 , 10 ; 569-576
2001-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
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