Seit dem In-Kraft-Treten des Siebten Buchs Sozialgesetzbuch am 1.1.1997 sind beinahe fünf Jahre vergangen. Diese "Kodifikation mit begrenzter Sachreform" hat nicht nur einige Randkorrekturen im Bereich des originären Sozialversicherungsrechts bewirkt, sondern auch den früher in den §§ 636 ff. RVO normierten, unfallversicherungsrechtlichen Haftungsausschluss teilweise umgestaltet. Aber nicht nur dieser Eingriff des Gesetzgebers, sondern auch Rechtsprechung und Literatur der vergangenen Jahre haben die Rechtsentwicklung vorangetrieben. Die Neufassung des unfallversicherungsrechtlichen Haftungsausschlusses durch die §§ 104 SGB VII hat zahlreiche Zweifelsfragen aufgeworfen. Die Urteile des BGH vom 12.102000, 17.10.2000 und vom 3.7.2001 haben in Bezug auf die Reichweite der "Entsperrung" für Wegeunfälle und des Begriffs der "gemeinsamen Betriebsstätte" wichtige Klarstellungen erreicht. Völlig offen sind aber nach wie vor u. a. die Beschränkung des Vorsatzerfordernisses analog § 110 Abs. 1 Satz 3 SGB VII, der Betriebsbegriff des § 105 Abs. 1 SGB VII sowie die verfassungsrechtliche Beurteilung der Belastung nicht versicherter Unternehmer mit dem Haftungsausschluss.
Aktuelle Entwicklungen beim unfallversicherungsrechtlichen Haftungsausschluss (§§ 104 ff. SGB VII)
Der Betrieb ; 54 , 43 ; 2294-2299
2001-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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