Trotz grundsätzlicher Akzeptanz des Beitragssystems der gesetzlichen Unfallversicherung wurden in letzter Zeit Fragen aufgeworfen, die sogar die Verfassungsmäßigkeit des Verfahrens betreffen. So wird z. B. argumentiert, dass der Gesetzgeber den berufsgenossenschaftlichen Selbstverwaltungsorganen einen zu weiten Entscheidungsspielraum lasse und dass der Sozialausgleich nicht den Berufsgenossenschaften überlassen werden dürfe. Dabei wird bemängelt, dass dem Versicherungsprinzip zu viel Raum eingeräumt und das Solidarprinzip zurückgedrängt werden. Der Autor geht im Beitrag auf diese Fragen ein und zeigt die Grundzüge des Beitragssystems auf. Dabei stellt er vor allem das Beitragsverfahren der gewerblichen Berufsgenossenschaften vor. Dabei wird deutlich, dass das Beitragssystem der gesetzlichen Unfallversicherung der gewerblichen Wirtschaft die von Gesetz und Rechtsprechung gesetzten Anforderungen erfüllt: Es bewirkt nicht nur einen versicherungsmäßigen Risikoausgleich, sondern wird - trotz Beitragsabstufungen nach Gefahrklassen - auch den Anforderungen an eine Sozialversicherung gerecht.
Die Beitragsgestaltung in der gesetzlichen Unfallversicherung
Praktische Gestaltung auf dem rechtlichen Prüfstand
Die BG (Die Berufsgenossenschaft) ; 6 ; 312-314, 316-319
2001-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
Gestaltung , Unfallversicherung , Risiko , Recht , Tarif , Gesetz , Berufsgenossenschaft
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