In einem Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 11.3.1999 (2 AZR 19/98) wurde entschieden, dass der Anspruch auf Erziehungsurlaub auch dann gilt, wenn der Erziehungsberechtigte während des gesetzlichen Anspruchs auf Erziehungsurlaub (die ersten drei Lebensjahre des Kindes) den Arbeitgeber wechselt. Im konkreten Fall wurde auf der Grundlage des § 15 BErzGG eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung für unwirksam erklärt. Der Fall wird juristisch diskutiert.
Kündigung während des Erziehungsurlaub
SAE Sammlung Arbeitsrechtlicher Entscheidungen ; 54 , 2 ; 74-79
2000-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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