Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.01.1997 - 2 AZR 9/96: Zur Vermeidung einer Kündigung ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Arbeitnehmer, der krankheitsbedingt auf seinem bisherigen Arbeitsplatz die geschuldete Leistung nicht mehr erbringen kann, im Betrieb oder Unternehmen auf einem freien gleichwertigen oder zumutbaren Arbeitsplatz, für den der Arbeitnehmer geeignet ist, weiterzubeschäftigen. Ggf. hat der Arbeitgeber einen solchen Arbeitsplatz mittels seines Direktionsrechts freizumachen; zu weitergehenden Umorganisationen ist er nicht verpflichtet.
Krankheitsbedingte Kündigung: Vermeidung durch Versetzung auf einen geeigneten freien Arbeitsplatz
Betrieb ; 50 , 20 ; 1039-1040
1997-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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