Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.07.1995 - 2 AZR 762/94: Die krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit stellt grundsätzlich keinen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar. Der Arbeitgeber ist besonders bei älteren Arbeitnehmern zur Prüfung verpflichtet, ob der Minderung der Leistungsfähigkeit durch Änderung des Arbeitsablaufs, Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder Umverteilung der Aufgaben begegnet werden kann.
Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 12 , 22 ; 1100-1102
1995-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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