Mit der Entdeckung des elektrodynamischen Prinzips und Entwicklung des Gleichstrommotors löste die elektrische Zugförderung bald die Dampftraktion ab. Bis 1912/1913 entwickelten die Elektrifizierungsfirmen jedoch unterschiedliche Stromarten, die den elektrischen Betrieb über die damaligen Ländergrenzen hinaus erschwerten. Deren Vielfalt war einem interoperablen Fernbetrieb zwischen den deutschen Ländern hinderlich. Die 1912/1913 von den preußisch-hessischen, den bayerischen und den badischen Staatseisenbahnen - unterzeichnete "Vereinbarung betreffend die Ausführung elektrischer Zugförderung" konnte diese Barrieren beseitigen. Es ist die erste Vereinbarung für die Interoperabilität des elektrischen Bahnbetriebs. Wo anfangs - wegen der Entwicklungen in den USA 15 Hz die favorisierte Frequenz war, deren öffentliche Netzfrequenz 60 Hz gevierteilt 15 Hz ergab, setzte sich in Deutschland, in dem 50-Hz-Frequenz vorhanden war, nach der Einigung 16 2/3 Hz (Drittel der Landesnetzfrequenz) durch. Auch die Schweiz, Österreich, Schweden und Norwegen entschieden sich für diese Stromart. Die Bedeutung des ersten Interoperabilitätsabkommens bevorteilt diese nutzenden Länder in Verbindung mit überlagerten Hochspannungsnetzen noch heute in Bezug zum 50-Hz-Betrieb. Der Beitrag gibt einen historischen Überblick.
Interoperabilität elektrischer Bahnen - 100 Jahre Vereinbarung für 15 kV 16 2/3 Hz
Interoperability of electrical railways - 15 Kv 16 2/3 agreement 100 years old
eb - Elektrische Bahnen ; 110 , 12 ; 686-699
2012-01-01
14 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Interoperabilität elektrischer Bahnen - 100 Jahre Vereinbarung für 15 kV 16 2/3 Hz
Tema Archiv | 2012
|Trainguard : volle Interoperabilität für Europas Bahnen
SLUB | 2006
|Energieversorgung elektrischer Bahnen
Tema Archiv | 1988
|Interoperabilität - Chance zum Mitwirken für Bahnen und Industrie
IuD Bahn | 2002
|