Im Dezember 2004 wurde die Eisenbahnstrecke Hamburg - Berlin in einer 2. Ausbaustufe für eine planmäßige Streckenhöchstgeschwindigkeit von 230 km/h ausgebaut. Mit diesem Projekt waren einige Besonderheiten der Planfeststellung und der Bauaufsicht verbunden, auf die im Beitrag näher eingegangen wird. Im Rahmen der Planfeststellung galt es, die durch die Streckenertüchtigung ausgelösten zusätzlichen Lärmimmissionen zu bewerten. Zu Diskussionen Anlaß gab die Bewertung der sich durch die schnelleren Fernzüge ändernde Immissionssituation entlang der Strecke. Dabei wird auf das Immissionsschutzrecht sowie auf die 16. BlmSchV eingegangen. Es wird der Frage nachgegangen, inwieweit es sich bei der Ertüchtigung der Strecke Hamburg - Berlin um einen "erheblichen baulichen Eingriff" handelt, wie es die 16. BlmSchV begründet. Weiter wird die Erweiterung des Lärmschutzes durch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) sowie die Änderung der Rechtslage durch die TSI Infrastruktur behandelt. Abschließend wird die Überprüfung der Resonanzgefährdung von Brücken erläutert. Dabei geht es vor allem um die Untersuchung des dynamischen Verhaltens (dynamische Beanspruchung und Biegebeanspruchung) der Bauwerke.
Planfeststellung und Bauaufsicht
Edition ETR - Eisenbahntechnische Rundschau ; Sonderveröffentl. ; 26-31
2005-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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