Alle Arbeitnehmer können nach § 630 BGB bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein einfaches Zeugnis oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis beanspruchen. In seinem mehrteiligen Beitrag gibt der Autor einen detaillierten Überblick über die Ansprüche auf ein Zeugnis, dessen Erstellungsgrundlage und Inhalt sowie die Möglichkeiten und Grenzen seiner Analyse. Teil III beschäftigt sich mit der Beurteilung der Leistung und des Erfolges. Darunter fällt die Beurteilung der Arbeitsbereitschaft, der Arbeitsbefähigung, der Arbeitsweise und des Arbeitserfolges. Behandelt werden außerdem die Punkte Krankheit und Behinderung, herausragende Erfolge des Mitarbeiters und bei Führungskräften die Beurteilung der Führungsleistung. Meist efolgt dann noch eine abschließende Leistungsbeurteilung mit der Zufriedenheitsformel. Nicht zu vernachlässigen ist die Beurteilung des Sozialverhaltens, die das Verhalten gegenüber Internen und Externen beinhaltet.
Formulierung und Analyse von Zeugnissen (III)
Betrieb und Wirtschaft ; 55 , 10 ; 431-437
2001-01-01
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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