Alle Arbeitnehmer können nach § 630 BGB bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein einfaches Zeugnis oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis beanspruchen. In seinem mehrteiligen Beitrag gibt der Autor einen detaillierten Überblick über die Ansprüche auf ein Zeugnis, dessen Erstellungsgrundlage und Inhalt sowie die Möglichkeiten und Grenzen seiner Analyse. Teil II beschäftigt sich mit dem Inhalt des Arbeitszeugnisses in seinem Aufbau und seinen Bestandteilen. Im Detail werden die Einheiten Überschrift und Einleitung sowie die Positions- und Aufgabenbeschreibung behandelt.
Formulierung und Analyse von Zeugnissen (II)
Betrieb und Wirtschaft ; 55 , 8 ; 344-348
2001-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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