Sicherheitstechnische Gruende setzen dem Einsatz von seil- und eigenangetriebenen Einschienenhaengebahnen und Schienenflurbahnen im Steinkohlebergbau gewisse Grenzen. An den derzeit geltenden Hoechstzugkraeften wird sich bei den derzeitigen Schienen, Schienenaufhaengungen und Verbindungselementen nichts aendern. Die Fahrgeschwindigkeit koennte unter bestimmten Voraussetzungen leicht erhoeht werden, jedoch wird darin wegen der dann verringerten Gesamtlast kein wirtschaftlicher Vorteil gesehen. Die zulaessige Neigung koennte bei seilangetriebenen Bahnen erhoeht werden. Gesetzliche Regelungen bis 35 gon sind bereits getroffen worden. Fuer eigenangetriebene Haengebahnen duerften 20 gon auch aus wirtschaftlichen Gruenden die Grenze sein. Bei Dieselmotoren ist der Einsatz bereits in vielen Faellen erleichtert worden. Mit Sesselliften sind Geschwindigkeiten von 3m/s erreichbar.
Grenzen der zwangsgefuehrten Transporttechnik aus bergbehoerdlicher Sicht
Glückauf ; 113 , 24 ; 1156-1160
1977
5 Seiten, 1 Bild, 4 Tabellen
Aufsatz (Zeitschrift)
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