Die von der Bundesregierung am 17.12.1974 erlassene Gashochdruckleitungsverordnung fuehrt ein neuartiges behoerdliches Ueberwachungssystem ein. Die Verordnung enthaelt statt eines Erlaubnisvorbehaltes, wie er in anderen Verordnungen ueber ueberwachungsbeduerftige Anlagen vorgesehen ist, Vorschriften ueber ein Anzeigeverfahren, in das Sachverstaendigenpruefungen einbezogen sind und in dem der Behoerde die Moeglichkeit zur Beanstandung innerhalb einer Frist eingeraeumt wird. Im Zusammenhang mit Sachverstaendigenpruefungen nach der Errichtung einer Anlage und im Laufe des Betriebes einer Anlage sind besondere behoerdliche Beanstandungs- bzw. Untersagungsbefugnisse eingeraeumt. (Verlag W. Kohlhammer)


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    Titel :

    Neuartiges behoerdliches Ueberwachungssystem - Gashochdruckleitungen


    Beteiligte:
    Noethlichs, M. (Autor:in)


    Erscheinungsdatum :

    1975


    Format / Umfang :

    4 Seiten


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch







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