Durch die am 1. Januar 1999 in Kraft getretene "2. Stufe Bahnreform" wurden die bisherigen Geschäftsbereiche der Deutschen Bahn AG nach § 2 DBGrG ausgegliedert und bilden nunmehr rechtlich selbständige Aktiengesellschaften. Eingegangen wird auf Motive der Bahnreform, sekundärrechtliche Deregulierungstendenzen und auf Auswirkungen des europäischen Primärrechts. Thematisiert wird ebenso die Ausdehnung der Wettbewerbsregeln auf öffentliche Unternehmen nach Artikel 90 EGV.
Rechtliche Vorgaben für die "2. Stufe Bahnreform"
Europarecht und Wettbewerbsrecht
Internationales Verkehrswesen ; 51 , 5 ; 174-176, 178-179
1999-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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