Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 31.07.1996 - 5 AZR 474/95: Soll der Beweiswert eines mutterschutzrechtlichen ärztlichen Beschäftigungsverbotes widerlegt werden, kann abgesehen von einer anderweitigen ärztlichen Untersuchung der Arbeitgeber tatsächliche Umstände darlegen, die den Schluß zulassen, daß das Beschäftigungsverbot auf nicht zutreffenden Angaben der Schwangeren beruht. Diese trägt bei unrichtigen Angaben das Lohnrisiko. Der Arbeitgeber trägt das Beweisrisiko für die Unrichtigkeit des ärztlichen Beschäftigungsverbotes.
Ärztliches Beschäftigungsverbot
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 14 , 1 ; 29-30
1997-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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