Bei Betriebsänderungen Interessenausgleich Druckmittel bei Verhandlungen. Änderungen erst nach Abschluß Ausgleich oder gescheiterten Verhandlungen. Sozialplan und Interessenausgleich zusammen abschließen. Vorstellung Lösungsansatz. Beides als Paket verhandeln. Aufnahme Klausel für gerichtliches Durchsetzen. Besitzstand definieren und garantieren. Punktekatalog für Sozialauswahl nicht vereinbaren, keine pauschalierende Verfahren. Innerhalb Paket weitere Vereinbarungen wie personelle Maßnahmen, Altersversorgung, Stellenausschreibung.
Einklagbare Ansprüche aus Interessenausgleich und Sozialplan!
Arbeitsrecht im Betrieb ; 16 , 4 ; 229-255
1995-01-01
27 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Sozialplan und Interessenausgleich
IuD Bahn | 2009
|Interessenausgleich und Sozialplan
IuD Bahn | 2007
|Interessenausgleich und Sozialplan bei Betriebsverlegungen
IuD Bahn | 1999
|IuD Bahn | 1995
|IuD Bahn | 2009
|