Unter Deutscher Präsidentschaft hat der Rat der Arbeits- und Sozialminister die Richtlinie Europäische Betriebsräte verabschiedet. Zielsetzung ist die grenzüberschreitende Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Konzernen mit mindestens 1000 Beschäftigten, davon jeweils 150 in mindestens zwei Mitgliedsstaaten. Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf handelt es sich um eine Weiterentwicklung. Während der Deutschen Ratspräsidentschaft sollen weitere Richtlinienvorhaben verwirklicht werden.
Die Richtlinie Europäische Betriebsräte - ein zentraler Baustein europäischer Sozialpolitik
Betrieb ; 47 , 42 ; 2134-2137
1994-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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