Unter Berücksichtigung der Unfallerfahrungen und Weiterentwicklung der sicherheitstechnischen Regeln, insbesondere der Normen DIN 4568 (Teil 1 u. 2) sowie DIN EN 131 (Teil 1 u. 2) wurde die Unfallverhütungsvorschrift "Leitern und Tritte" (VBG 74) im Zuge der Anpassung an das EG-Recht überarbeitet und als Neufassung am 1.1.93 in Kraft gesetzt. Wichtigste Neuerungen werden genannt und erläutert, z. B. müssen auf allen Leitern Betriebsanleitungen angebracht sein, Steigleitern mit Absturzhöhen über 10 m müssen mit Einrichtungen ausgerüstet sein, die den Einsatz von Steigschutz ermöglichen.
Leitern und Tritte
Erläuterungen zur Unfallverhütungsvorschrift VBG 74
Bau Berufsgenossenschaft ; 1 ; 11-12
1994-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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IuD Bahn | 1996
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