Die UN-Empfehlungen zum Gefahrgutrecht schlagen sich in internationalen wie nationalen Vorschriften nieder. Innerhalb der Europäischen Union sind die Organe der Europäischen Gemeinschaft (EG) für die Fortentwicklung des Gefahrgutrechts zuständig. Die EG hat sich zum Ziel gesetzt, die Bestimmungen über Ländergrenzen und Verkehrsträger hinweg rasch zu harmonisieren und anwenderfreundlich zu gestalten. Es ist daher in Bälde mit Rahmen-, Kontroll- und Befähigungsrichtlinien für Schiene, Straße und Binnenschiff zu rechnen, ergänzt durch gemeinsame Vorschriften im technischen Bereich.
Europäisches Gefahrgutrecht
EG-Rechtsetzung
Gefährliche Ladung ; 39 , 12 ; 545-547
1994-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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SLUB | 1999
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