Der Europäische Gerichthof (EuGH) hat bestätigt, dass die gesetzlichen Vorgaben des 1. EU-Eisenbahnpakets korrekt umgesetzt worden sind. Damit wurde die Klage der EU-Kommission gegen Deutschland zurückgewiesen. Im Streit vor dem EuGH ging es um Fragen wie: Muss es eine unabhängige Behörde in Deutschland geben, die darüber wacht, dass eine Eisenbahn-Holding keinen Einfluss auf die verbundenen Infrastrukturgesellschaft nimmt? Muss jede Kommunikation zwischen der Holding und er Infrastrukturgesellschaft unterbunden werden, die über Trassenzuweisung und Entgelterhebung hinausgeht? Ja, meint die EU-Kommission, nein, hält Deutschland dagegen. Das Urteil überrascht nicht, ist aber wegweisend.


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    Titel :

    K.o.-Sieg für Berlin/Kommentar: Nicht überraschend - aber wegweisend/Die Schein-Vorschrift: Streit um rechtlichen Stellenwert von EU-Mitteilungen zum 1. Eisenbahnpaket


    Untertitel :

    Im Streit über das 1. Eisenbahnpaket gibt der Europäische Gerichtshof Bundesregierung und Deutscher Bahn Recht


    Beteiligte:
    Balsen, Werner (Autor:in) / Heinrici, Timon (Autor:in)

    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    2013-01-01


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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