Mit der Direktabgabeoption nach Art. 5 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 haben Aufgabenträger die Möglichkeit, an Verkehrsunternehmen geringer Größe öffentliche Dienstleistungsaufträge zu vergeben. Da die Durchführung eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens bei kleineren Auftragswerten einen unverhältnismäßigen Aufwand für die zuständige Behörde verursachen kann, wurde die Direktvergabe im Unterschwellenbereich in die VO 1370/2007 eingeführt. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Möglichkeit der Unterschwellendirektvergabe, den Vorrang des allgemeinen europäischen Vergaberechts und entgegenstehendes nationales Recht, die Möglichkeit der Unterschwellendirektvergabe an einen internen Betreiber, den grundsätzlichen Schwellenwert (Bagatellvergabe) sowie über erhöhte Schwellenwerte bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und das Verfahren der Direktvergabe, das in der VO 1370/2007 mit einigen Ausnahmen nicht näher definiert wird.
Die Direktvergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge im öffentlichen Personenverkehr unterhalb bestimmter Schwellenwerte nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Verkehr und Technik ; 65 , 6 ; 223-226
2012-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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