Vor dem Hintergrund des im April 2010 veröffentlichten Rundschreibens der Sozialversicherungsträger befasst dieser Beitrag sich mit der Sozialversicherungspflicht der Organmitglieder von Gesellschaften. In der Praxis bestehen insoweit häufig Unsicherheiten, weil die Beschäftigungspflicht nicht zwingend ein Arbeitsverhältnis voraussetzt. So ist der Fremdgeschäftsführer einer GmbH in der Regel sozialversicherungspflichtig, während es bei einem geschäftsführenden Gesellschafter unter anderen auf die Mehrheitsverhältnisse ankommt; für Zweifelsfälle gibt es die Möglichkeit eines Statusfeststellungsverfahren. Die Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft sind nicht renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig, können aber unter Umständen krankenversicherungspflichtig sein. Ergänzend geht der Artikel auch auf die geschäftsführenden Direktoren einer Europäischen Gesellschaft (SE), die Organe ausländischer Kapitalgesellschaften und die Vorstandsmitglieder von Genossenschaften ein.
Sozialversicherungspflicht des GmbH-Geschäftsführers und AG-Vorstands?
Auswirkungen des Rundschreibens der Sozialversicherungsträger zur Statusfeststellung
Der Betrieb ; 65 , 3 ; 175-179
2012-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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