Im Beitrag werden die Unterschiede zwischen dem Fehlzeitenmanagement (Fehlzeiten-/Krankenrückkehrgespräche) und dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) aufgezeigt und die Initiativ- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beschrieben. Während das Fehlzeitenmanagement darauf abzielt, die Abwesenheitskosten zu senken und die Anwesenheitsquote sowie Leistungsmotivation zu erhöhen, ist das BEM ein Präventionsverfahren, das u.a. den Arbeitsplatzerhalt und die Gesundheitsförderung zum Ziel hat. Dies ist auch gesetzlicher Auftrag des § 84 Abs. 2 SGB IX. Der Beitrag geht auf die Unzulässigkeit und Nachteile der Fehlzeiten-/Krankenrückkehrgespräche ein, auf die Unvereinbarkeit von Fehlzeitenmanagement und BEM sowie auf die Konfliktbereitschaft, Strategien und Erfolgsbedingungen für den Betriebsrat bei der Ablösung von Fehlzeitengesprächen.
Vom Fehlzeiten- zum Eingliederungsmanagement
Ablösestrategien für die Betriebsratspraxi
Arbeitsrecht im Betrieb ; 30 , 4 ; 222-227
2009-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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