Unternehmen sind durch § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 22 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (GUV-V A 1) dazu angehalten, Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes in ihrem Betrieb zu regeln. Schon die richtige bauliche Gestaltung, wie die Einrichtung entsprechender Flucht- und Rettungswege, sowie das richtige Verhalten der betroffenen Personen im Gebäude tragen dazu bei, dass es entweder nicht zu einem Brand kommt oder der Brand räumlich begrenzt wird. In Personenverkehrsanlagen müssen auch Fahrgäste und Kunden geschützt bzw. in Sicherheit gebracht werden. Zur weiteren Hilfestellung bei Fragen zum vorbeugenden Brandschutz hat die Eisenbahn-Unfallkasse im Oktober 2006 die GUV-I 560 "Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz" herausgegeben, die Hinweise zu Maßnahmen des baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzes gibt und sich mit dem Brndgeschehen selbst beschäftigt. Der Autor erläutert die Ziele und Inhalte des vorbeugenden Brandschutzes und beschreibt technische und organisatorische Brandschutzmaßnahmen, wie Brandmeldeanlagen, Brandschutzordnung und Feuerwehrpläne, sowie Feuerlöscher und richtiges Verhalten im Brandfall.
Brandschutz - ein Thema auch für mich?
BahnPraxi ; 4 ; 10-16
2008-01-01
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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