Am 11. April 2007 wurden die bisherigen Regelungen über die Lenk- und Ruhezeiten beim Führen von Kraftfahrzeugen, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t übersteigt, durch eine neue EG-Verordnung ersetzt. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sind darin z. B. strengere Lenkzeitbegrenzungen vorgesehen, und neben dem Transportunternehmer soll nunmehr auch der Auftraggeber für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich sein. Allerdings können Verstöße gegen die neue Verordnung in Deutschland zunächst nicht geahndet werden, weil die rechtzeitige Anpassung des Bußgeldtatbestands im Fahrpersonalgesetz versäumt wurde.
Neue Lenk- und Ruhezeiten
Transportrecht ; 30 , 11-12 ; 460-464
2007-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Online Contents | 2007
|Lenk- und Ruhezeiten in der Praxis
SLUB | 2012
|Neue Lenk- und Ruhezeiten unnötig und fragwürdig
IuD Bahn | 2002
|RECHT - Lenk- und Ruhezeiten - Fahrer unter Zeitdruck
Online Contents | 2001
Lenk- und Ruhezeiten im Strassenverkehr
Online Contents | 2006