Im Falle eines Betriebsübergangs kann der Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber widersprechen und so erreichen, dass der Veräußerer zunächst sein Arbeitgeber bleibt. Für diesen Widerspruch hat der Arbeitnehmer grundsätzlich einen Monat Zeit, doch beginnt die Frist nur zu laufen, wenn er entsprechend den gesetzlichen Vorgaben unterrichtet wurde. Andernfalls wird sein Widerspruchsrecht lediglich durch das allgemeine Rechtsinstitut der Verwirkung begrenzt. Der vorliegende Beitrag untersucht daher, wie viel Zeit vergangen sein muss und welche sonstigen Umstände dazu kommen müssen, damit das Widerspruchsrecht als verwirkt betrachtet werden kann.
Verwirkung des Widerspruchsrechts beim Betriebsübergang
Der Betrieb ; 60 , 46 ; 2538-2541
2007-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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