Dem Betriebsrat stehen für die Beschäftigungssicherung nach dem Betriebsverfassungsgesetz eine Reihe von Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung, auch wenn er keine Maßnahme gegen den Willen des Arbeitgebers durchsetzen kann. Employability, d. h. die Fähigkeit, berufliche Veränderungsprozesse kreativ zu bewältigen und sich in neue Tätigkeitsfelder einzuarbeiten, kann angesichts des demografischen Wandels und angesichts immer häufigerer Betriebsveränderungen dabei ein wichtiger Baustein sein. Am Beispiel eines Finanzdienstleisters, der nach einer Sanierungsphase seine Transferagentur im Rahmen des betrieblichen Veränderungsmanagement einsetzte, wird ein Konzept zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit und die dazugehörige Betriebsvereinbarung erläutert.
Employability
Ein Konzept zur mittel- und langfristigen Beschäftigungssicherung?
Arbeitsrecht im Betrieb ; 28 , 11 ; 636-642
2007-01-01
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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IuD Bahn | 2003
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